Wir agieren in der Wirklichkeit. Unser Fokus ist auf die Lebensrealitäten unserer Klienten gerichtet. Wir arbeiten systemisch. Damit meinen wir, die gesamte Familie und auch ihr soziales Umfeld (Schulen, Kitas, Behörden, Ämter etc.) in unsere Arbeit mit einzubeziehen. Den Menschen in ihren Lebensrealitäten mit einem zugewandten, liebevollen Blick zu begegnen, einem Blick, der Ressourcen sucht, Möglichkeiten betont und das Wertvolle sieht, halten wir für unerlässlich. Wir sind überzeugt: mit Familie wird man nie fertig.
Als Anbieter von Leistungen im Bereich ambulanter Hilfen zur Erziehung arbeiten wir grundsätzlich ressourcenorientiert und unterstützend. Wo notwendig, auch ergänzend und kompensierend (also ganz konkret in Familie und Haushalt entlastende oder unterstützende Aufgaben zu übernehmen). Kinder, Jugendliche und ihre Eltern sollen ihren Alltag und ihr Leben so weit wie möglich selber gestalten und bestimmen und so schnell wie möglich wieder vollständig in die eigenen Hände nehmen können. Das übergeordnete Ziel ist die Hilfe zur Selbsthilfe.
Wir machen unsere Arbeitsweisen und Ziele verständlich, nachvollziehbar und transparent, fördern Mitwirkung und Beteiligung und beziehen Familien aktiv in alle sie betreffenden Entscheidungen ein. Die Balance zwischen Elternrechten und Kinderrechten zum Wohle der Kinder zu gestalten, ist im konkreten Fall unsere Aufgabe und Herausforderung.
Unsere Arbeitshaltung und unser Grundverständnis basieren auf den Prinzipien der Lebensweltorientierung, der Gleichwertigkeit und der vorrangigen Orientierung an den Ressourcen und Stärken unserer Klientensysteme. Wir sehen uns als Helfer und Helferinnen in den Familien grundlegend als Unterstützer bei der Stärkung ihrer eigenen Kräfte zur positiven Veränderung in schwierigen Lebenslagen. Das Prinzip der Freiwilligkeit, unserem Grundverständnis von Menschenwürde entsprechend, hat für uns hierbei Priorität. Der Wille unserer Klienten zur Mitarbeit ist für uns ein zentraler Punkt zum Gelingen unserer gemeinsamen Arbeit. Nur wenn der Schutz der Kinder gefährdet ist, weichen wir von diesem Prinzip ab. Wenn Klienten sich aus eigenen Motiven auf einen Hilfeprozess einlassen, können gemeinsam Ziele erarbeitet, formuliert, an neue Realitäten angepasst und im Idealfall erreicht werden.
Mitwirkung und Partizipation unserer Klienten halten wir für grundlegend und selbstverständlich. Es stellt einen großen Vertrauensbeweis dar, wenn Familien externen Helfern Einblicke gewähren. Das halten wir nicht für selbstverständlich. Dieses Vertrauen bedeutet für uns gegenüber unseren Klienten grundsätzlich die Bereitschaft zu Offenheit und Transparenz in allen sie betreffenden Angelegenheiten.
Die Motivation der Familie zur Veränderung ihrer Lebenssituation und ihre Bereitschaft zur Zusammenarbeit sind die Voraussetzung für ein Gelingen der Hilfe.
Der Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung (§ 8a SGB VIII) findet im Hilfeprozess besondere Berücksichtigung.
Der Schutz der uns anvertrauten Menschen – im Kern ist das ihr Recht auf körperliche und seelische Unversehrtheit – hat zentrale Bedeutung in unserer täglichen Arbeit. Nach mehrjährigem Prozess, an dem alle Teammitglieder beteiligt waren, haben wir uns im September 2021 ein trägerinternes Schutzkonzept gegeben. Hier sind Risiken für Klient*Innen wie für Mitarbeiter*Innen, Verhaltensweisen und Prozessabläufe im Falle von Verstößen gegen Kinderrechte oder bei entsprechenden Anschuldigungen gegen Mitarbeiter*Innen beschrieben bzw. definiert.
Die Helfer bewahren die Position als außerhalb der Familie stehende Personen, sie verhalten sich möglichst neutral im Sinne der Elternpositionen und parteilich im Sinne der Kinder. Die Orientierung am Auftrag durch die Sozialarbeiter des Jugendamtes die die Hilfe betreuen ist zentral.