Wir schließen aus, dass die Arbeit mit unseren Klienten von eigenen religiösen Überzeugungen beeinflusst wird.
Die Religiosität und private Religionsausübung unserer Mitarbeiter sollen hierdurch in keiner Weise berührt werden. Eine Ausnahme stellt jedoch die Mitgliedschaft und Zugehörigkeit von Sekten, insbesondere Scientology, dar. Wir verpflichten uns daher als freier Träger der Kinder- und Jugendhilfe, sicherzustellen, dass die zur Erfüllung unseres Betreuungsauftrags eingesetzten Personen nicht die „Technologie“ von L. Ron Hubbard anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten. Entsprechende Klauseln sind Bestandteil von Arbeitsverträgen.