Schutzauftrag
bei Kindeswohl-
gefährdung

Der Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung (§ 8a SGB VIII) findet im Hilfeprozess besondere Berücksichtigung.

Der Schutz der uns anvertrauten Menschen – im Kern ist das ihr Recht auf körperliche und seelische Unversehrtheit – hat zentrale Bedeutung in unserer täglichen Arbeit. Nach mehrjährigem Prozess, an dem alle Teammitglieder beteiligt waren, haben wir uns im September 2021 ein trägerinternes Schutzkonzept gegeben. Hier sind Risiken für Klient*Innen wie für Mitarbeiter*Innen, Verhaltensweisen und Prozessabläufe im Falle von Verstößen gegen Kinderrechte oder bei entsprechenden Anschuldigungen gegen Mitarbeiter*Innen beschrieben bzw. definiert.

Die Helfer bewahren die Position als außerhalb der Familie stehende Personen, sie verhalten sich möglichst neutral im Sinne der Elternpositionen und parteilich im Sinne der Kinder. Die Orientierung am Auftrag durch die Sozialarbeiter des Jugendamtes die die Hilfe betreuen ist zentral.