Erziehungsbeistandschaft, Betreuungshilfe
gem. § 27 i.V.m. § 30 SGB VIII
Grundlagen
Die Erziehungsbeistandschaft richtet sich an Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit sozialen, familiären oder schulischen Schwierigkeiten oder Verhaltensauffälligkeiten wie Aggression, Rückzug, Kontaktproblemen oder Suchtrisiken.
Zugang
Arbeitsweise
Wir fördern die sozial-emotionale Entwicklung durch Gespräche, gemeinsame Aktivitäten und Beratung. Schulische Probleme werden bearbeitet, ebenso delinquentes Verhalten in Zusammenarbeit mit Polizei und Justiz. Freizeitangebote werden sozialräumlich angepasst und Vernetzung zu Vereinen, kulturellen Angeboten und Beratungsstellen aufgebaut. Strategien gegen soziale Isolation werden entwickelt und bei Suchtproblemen beraten und vermittelt.
Umgang mit Klient:innen
Wir begegnen Kindern und Jugendlichen authentisch und respektvoll, fördern Aushandlungsprozesse in einem einfühlsamen, humorvollen Rahmen. Orientierung und Rollenmodelle sind wichtig. Erlebnispädagogik hilft, Grenzen wahrzunehmen und Selbstvertrauen aufzubauen.
Systemische und lösungsorientierte Arbeit
Wir beziehen Familie und soziales Umfeld ein, um Verhalten im Kontext zu verstehen. Kinder und Jugendliche werden ermutigt, Stärken zu entdecken, Ziele zu setzen und Veränderungsprozesse zu gestalten. Eltern werden regelmäßig einbezogen, Erziehungsberatung unterstützt die familiäre Beziehung und stärkt gegenseitige Achtung.
Anwaltschaftliche Unterstützung
Wir vertreten die Interessen der Klient:innen, begleiten Gespräche mit Eltern, Lehrkräften, Behörden oder Justiz und fördern zugleich Selbstkritik und Eigenverantwortung.
Kooperation und Vernetzung