Erziehungs­beistandschaft, Betreuungshilfe

gem. § 27 i.V.m. § 30 SGB VIII

Grundlagen

Die Erziehungsbeistandschaft richtet sich an Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit sozialen, familiären oder schulischen Schwierigkeiten oder Verhaltensauffälligkeiten wie Aggression, Rückzug, Kontaktproblemen oder Suchtrisiken.

Zugang

Der Zugang erfolgt über die Regionalen Sozialpädagogischen Dienste der Berliner Jugendämter.

Arbeitsweise

Wir fördern die sozial-emotionale Entwicklung durch Gespräche, gemeinsame Aktivitäten und Beratung. Schulische Probleme werden bearbeitet, ebenso delinquentes Verhalten in Zusammenarbeit mit Polizei und Justiz. Freizeitangebote werden sozialräumlich angepasst und Vernetzung zu Vereinen, kulturellen Angeboten und Beratungsstellen aufgebaut. Strategien gegen soziale Isolation werden entwickelt und bei Suchtproblemen beraten und vermittelt.

Umgang mit Klient:innen

Wir begegnen Kindern und Jugendlichen authentisch und respektvoll, fördern Aushandlungsprozesse in einem einfühlsamen, humorvollen Rahmen. Orientierung und Rollenmodelle sind wichtig. Erlebnispädagogik hilft, Grenzen wahrzunehmen und Selbstvertrauen aufzubauen.

Systemische und lösungsorientierte Arbeit

Wir beziehen Familie und soziales Umfeld ein, um Verhalten im Kontext zu verstehen. Kinder und Jugendliche werden ermutigt, Stärken zu entdecken, Ziele zu setzen und Veränderungsprozesse zu gestalten. Eltern werden regelmäßig einbezogen, Erziehungsberatung unterstützt die familiäre Beziehung und stärkt gegenseitige Achtung.

Anwaltschaftliche Unterstützung

Wir vertreten die Interessen der Klient:innen, begleiten Gespräche mit Eltern, Lehrkräften, Behörden oder Justiz und fördern zugleich Selbstkritik und Eigenverantwortung.

Kooperation und Vernetzung

Wir nutzen und vermitteln zu Beratungsstellen bei Schulden, Suchterkrankungen, Missbrauch und Traumata, begleiten Kontakte zu Fachdiensten, Schulen und Therapeut:innen und bauen Brücken zu unterstützenden Netzwerken.